Geschirrverleih Stakelbeck
- Feiern Sie Ihre Feste, wie sie kommen! -

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Geschirrverleih Stakelbeck und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
2. Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Mieters.
4. Zahlungen erfolgen im Laden in Bar. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
- Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 20%
- Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50%
- Absage der Veranstaltung innerhalb 1 Woche vor dem Veranstaltungstag = 100%
Zusätzliche Fremdleistungen, die entstanden sind (z.B. Catering, Technik, Personal etc.) werden unabhängig vom Stornierungsdatum separat ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 4 Vermietung
1. Gemietete Artikel sind Eigentum vom Geschirrverleih Stakelbeck. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
2. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für ein bis vier Kalendertage, bzw. einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.
4. Der Geschirrverleih Stakelbeck behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen
5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Der Geschirrverleih übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten.
6. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck und Gläser werden – soweit nichts anderes vereinbart – nach der Rückgabe vom Vermieter gereinigt. Die Rückgabe muss Sortenrein und ohne Essensreste erfolgen. Bei extremer Verschmutzung hat der Geschirrverleih Stakelbeck das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
7. Textilien (z.B. Hussen, Tischdecken, Mundservierten) müssen dem Vermieter nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden. Die Endreinigung der Tischwäsche ist in der Regel im Mietpreis inklusive. Bei Rückgabe der Tischwäsche wird diese grob auf Flecken und Beschädigungen kontrolliert. Da erst nach endgültiger Reinigung festgestellt werden kann, ob diese wiederverwendet werden können, behält sich der Geschirrverleih vor, nicht mehr zu gebrauchende Tischwäsche (Flecken, Löcher oder ähnl.) nachträglich in Rechnung zu stellen. Dabei muss der Mieter den vollen Wiederbeschaffungspreis erstatten.
8. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.
9.  Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.
§ 5 Lieferung
1. Wenn Mietgegenstände angeliefert und abgeholt werden wird der Zeitpunkt der Anlieferung und Abholung festgelegt. Der Geschirrverleih Stakelbeck behält sich eine angemessene Karenzzeit vor.
2. Der Transport wird separat nach Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.
3. Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist der Geschirrverleih berechtigt, die Mietgegenstände in das Lager zurückzuschaffen und den Mietvertrag zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Miete verpflichtet.
4. Mit Ablieferung der Mietgegenstände trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Mietgegenstände, auch für den zufälligen Untergang derselben, bis zur Rückgabe.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Mieter hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen.
2. Der Mieter sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Mieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschirrverleih Stakelbeck und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Herford.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 
 
 
 
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